Erbe
Als Fachanwalt für Erbrecht und in meiner Eigenschaft als Notar unterstütze ich Sie in allen Fragen rund um das Thema Erben und Vererben.
Abfassung Ihres Willens
Ihre Wünsche und Vorstellungen werden rechtlich klar und eindeutig für Sie und Ihre Erben in einem rechtssicheren notariellen Dokument niedergelegt. Sie werden von uns bei der Abfassung Ihres Willens (Testament / Erbvertrag) begleitet und unterstützt. Sie wünschen eine geordnete Klärung Ihrer Nachfolge für Ihre Erben, somit ein sicheres Fundament für die Zukunft.
Rechtliche Vertretung
Sie werden von mir bei der Durchsetzung Ihrer Rechte am Erbe vor Gerichten und aussergerichtlich zielführend und nachhaltig vertreten.
  • Verwirklichung Ihres Erbanspruchs
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Geltendmachung Ihres gesetzlichen Pflichtteils
Vorsorgende notarielle Tätigkeiten
  • Schenkungsvertrag / Übertragungsvertrag von Immobilien (Grundstücke und Eigentumswohnungen)
  • Vorweggenommene Erbfolgeregelungen durch Übertragung von Vermögenswerten
  • Gründung von Familienpools zur Erhaltung und nachhaltigen Weiterführung Ihres Immobilienbestandes
  • Errichtung von Stiftungen zur Absicherung Ihrer Familie und/oder zur Sicherung Ihres gemeinnützigen Engagements
  • Firmennachfolge / Übertragung Ihres Unternehmens auf Abkömmlinge oder auf die unternehmerischen Nachfolger
  • Errichtung einer Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung
  • Vollmacht für den Unternehmer
Im Erbfalle
  • Beantragung eines Erbscheines
  • Auseinandersetzung des Erbes / Notarielle Erbauseinandersetzungsvereinbarung

› Erbe in der Patchwork-Familie
In Zeiten des gesellschaftlichen Wandels finden sich Personen zu neuen Lebensformen zusammen, dies mit oder ohne Trauschein. Aus mehreren Beziehungen können Kinder entstammen nach dem Motto: meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder. › mehr


› Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
Viele Bundesbürger haben die irrige Vorstellung, dass sie für ihren Ehepartner immer handeln können, wenn dieser aus eigener Kraft für sich selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. › mehr


› Das Berliner Testament
Die Mehrheit der Bundesbürger möchten ihren letzten Willen in der Form eines sog. Berliner Testaments fassen. Dies geschieht üblicherweise in der Form, dass die Ehepartner sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. › mehr

Roland Schiller
Notar & Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Grolmanstraße 36
Ecke Kurfürstendamm
10623 Berlin

+4930 81 82 59 51
info@no-ra-schiller.de
Roland Schiller
Notar & Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Grolmanstraße 36
Ecke Kurfürstendamm
10623 Berlin